Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    24558 Henstedt-Ulzburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hamburger Straße
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
      Linien:
      • Regionalbahn: A1, A2, A3
      • Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)

    Fax: +49 4193 963-190

    E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de