Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm - Bürgerbüro Kropp (III.09)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Gebühren: nein
Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Bus: 678
Bus: 680
Bus: 774
Bus: 676
Bus: 726
Bus: 772
Bus: 771
Bus: 725
Bus: 677
Bus: 681
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:00  -12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04624 72-903
E-Mail: buergerbuero@amt-ks.de
Internet
Amt Kropp-Stapelholm - Bürgerbüro Stapel (III.09)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Haltstelle: Stapel Schule
Bus: 686
Bus: 160
Bus: 681
Bus: 163
Bus: 680
Bus: 670
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04883 179-903
E-Mail: buergerbuero@amt-ks.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung