• Taarstedt (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Wohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Ansprechpartner

Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Toft 7

24860 Böklund

Öffnungszeiten

Mo  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossen Do  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04623 78-0

Fax: 04623 78-400(Zentrale)

E-Mail: info@amt-suedangeln.de

Kontaktperson

Weitere Informationen

Aufzug vorhanden:
      ja

Version

Technisch erstellt am 04.05.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Wohnungsabmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020