Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch von 08.00 - 12.30 Uhr Dienstagvormittag von 08.00 - 12.30 Uhr Dienstagnachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr Freitag von 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4631 45-1376
Telefon Festnetz: +49 4631 45-1315(Direkte Durchwahl Sachbearbeiter/in)
Fax: +49 4631 45-1377
E-Mail: rathaus@gluecksburg.de
Kontaktperson
Frau Sylvia Heuchert
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung