Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Amt Dänischenhagen - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr
Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kröger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 04349 809-106
E-Mail: t.kroeger@amt-daenischenhagen.de
Fax: 04349 809-925
Frau Kiehne
Besucheranschrift
Fax: 04349 809-925
Telefon Festnetz: 04349 809-111
E-Mail: k.kiehne@amt-daenischenhagen.de
Frau Aktas-Geyik
Besucheranschrift
Fax: 04349 809-925
E-Mail: a.aktas-geyik@amt-daenischenhagen.de
Telefon Festnetz: 04349 809-104
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung