Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 107
24757 Rendsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Alberti
Frau Beate Bellmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1222
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Tatjana Erlenbusch
Frau Sandra Looft
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-1249
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1224
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Birte Milkus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1225
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Doris Reiher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1226
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Mareike Reschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1227
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Denise Schütt
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-270
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1222
E-Mail: Denise.Schuett@rendsburg.de
Frau Birte Eggers (Fachdienstleiterin Bürgerbüro und Standesamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1211
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: birte.eggers@rendsburg.de
Internet
Formulare
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung