Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin - Sachgebiet 11 Meldewesen Heikendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 2409-0(über Zentrale)
Fax: 0431 2406-600
Kontaktperson
Herr Witt
Frau Wenzkus
Internet
Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin - Sachgebiet 11 Meldewesen Schönkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04348 709-0(über Zentrale)
Fax: 04348 709-650
Kontaktperson
Frau Kröger
Frau Scheffler
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung