Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Schnittker
Hausanschrift
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Frau Bettina Quaas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Jana Radloff
Hausanschrift
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Frau Nali-Mari Aktas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Nadine Schütt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Fax: +49 40 83037-136
Frau Hanna Kunzog
Hausanschrift
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier
Formulare
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
Die Abmeldung in das Ausland kann auch schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 BMG elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung auch durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung