Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Pinneberg: Wohnung: Abmeldung
Personalausweis, Reisepass oder ausländische Pass, Wohnungsgeberbestätigung, beim gemeinsamen Zuzug von Personen mit nicht identischen Zuzugsadressen oder Zuzugsdaten auch eine Vollmacht von nicht anwesenden Personen und volljährigen Kindern
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Hinweise für Pinneberg: Wohnung: Abmeldung
kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung