Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Halstenbek - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)           und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 491191
E-Mail: buergerbuero@halstenbek.de
Stichwörter
Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Gemeinde Halstenbek
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gustavstraße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung