Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Amt Sandesneben-Nusse - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fürböter
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
E-Mail: meldeamt@amt-sn.de
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-102
Frau Schweitzer
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
E-Mail: meldeamt@amt-sn.de
Telefon Festnetz: 04536 1500-122
Frau Tieck
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
E-Mail: meldeamt@amt-sn.de
Telefon Festnetz: 04536 1500-116
Fax: 04536 1500-500
Formulare
Abmeldung bei der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung