Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro montags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr und nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an buergerbuero@stadt-heide.de oder direkt über unsere Online-TerminvergabeTimeacle . Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Klabes (Sachbearbeiterin)
Frau Sabrina Schleich (Sachbearbeiterin)
Herr Lukas Wegers (Sachbearbeiter)
Frau Claudia Stoltenberg (Sachbearbeiterin)
Herr Dennis Höfner (Sachbearbeiter)
Internet
Stadt Heide - FD 22 Familie, Bildung und Soziales -Soziale Sonderleistungen-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten Rathaus: vormittags: montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-TerminvergabeTimeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015
Stichwörter
Wohnungsabmeldung