Kindesunterhalt Festsetzung

    Unterhalt

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen.

    Beschreibung

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Im Wesentlichen sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt:
    Soweit ein getrennt lebender Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt es in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil schuldet Barunterhalt.
    Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das heißt, der Barunterhaltspflichtige muss alles ihm Zumutbare tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die Höhe des Barunterhaltes berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgebliche Faktoren sind dabei das anzurechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.

    Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder aufgrund von Krankheit nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

    Soweit vom Unterhaltsverpflichteten kein oder kein regelmäßiger Unterhalt zu bekommen ist, können Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von 18 Jahren von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt erhalten. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die über zwölfjährigen Kinder nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder ihr  alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient.

    Ehegattenunterhalt:
    Kann ein Ehegatte nach der Trennung bzw. der der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er - unter bestimmten Voraussetzungen - gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt.

    Ansprechpartner

    Soziales, Kinder, Jugend und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadt Glinde

    Empfänger: Stadt Glinde

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    Stadt Glinde

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    IBAN: DE06 2001 0020 0020 8812 03

    BIC: PBNKDEFF200

    Bankinstitut: Postbank

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Stichwörter

    Sozialamt, Sozialhilfe

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2013

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Kindschaftsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
    Weitere Informationen zur Beistandschaft finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Die Beistandschaft“  des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

    Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleineriehende" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020