Kindesunterhalt Festsetzung

    Unterhalt

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen.

    Beschreibung

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Im Wesentlichen sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt:
    Soweit ein getrennt lebender Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt es in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil schuldet Barunterhalt.
    Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das heißt, der Barunterhaltspflichtige muss alles ihm Zumutbare tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die Höhe des Barunterhaltes berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgebliche Faktoren sind dabei das anzurechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.

    Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder aufgrund von Krankheit nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

    Soweit vom Unterhaltsverpflichteten kein oder kein regelmäßiger Unterhalt zu bekommen ist, können Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von 18 Jahren von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt erhalten. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die über zwölfjährigen Kinder nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder ihr  alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient.

    Ehegattenunterhalt:
    Kann ein Ehegatte nach der Trennung bzw. der der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er - unter bestimmten Voraussetzungen - gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt.

    Hinweise für Boostedt-Rickling: Unterhalt

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Wichtiger Hinweis: Beurkundungen auch zu Sorgerechtsvereinbarungen werden durch Herrn Frenz vorgenommen. Für Negativbescheinigungen wenden Sie sich bitte an Frau Schröder.

    Dokumente und Formulare

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

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    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

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    Technisch geändert am 15.06.2024

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    Amt Boostedt-Rickling

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    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Öffnungszeiten

    * Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr * Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Mittwoch keine Besuchszeit!

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    Telefon Festnetz: +49 4393 9976-0

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Überweisung/Zahlschein

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    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22

    BIC: NOLADEF1SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie in der kostenlosen Broschüre "Kindschaftsrecht" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
    Weitere Informationen zur Beistandschaft finden Sie in der kostenlosen Broschüre "Die Beistandschaft"  des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

    Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleineriehende" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation