Kindesunterhalt Festsetzung

    Unterhalt

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen.

    Beschreibung

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Im Wesentlichen sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt:
    Soweit ein getrennt lebender Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt es in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil schuldet Barunterhalt.
    Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das heißt, der Barunterhaltspflichtige muss alles ihm Zumutbare tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die Höhe des Barunterhaltes berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgebliche Faktoren sind dabei das anzurechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.

    Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder aufgrund von Krankheit nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

    Soweit vom Unterhaltsverpflichteten kein oder kein regelmäßiger Unterhalt zu bekommen ist, können Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von 18 Jahren von der Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt erhalten. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die über zwölfjährigen Kinder nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind oder ihr  alleinerziehender Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient.

    Ehegattenunterhalt:
    Kann ein Ehegatte nach der Trennung bzw. der der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er - unter bestimmten Voraussetzungen - gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23566 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kaufhof
      Linie:
      • Bus: Linie: 4,5,11

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@luebeck.de

    E-Mail: beistandschaften@luebeck.de

    Kontaktperson

    • Servicebüro Unterhaltsvorschuss

      Telefon Festnetz: +49 451 122-4600

    • Abteilungsservice

      Telefon Festnetz: +49 451 122-4660

      Telefon Festnetz: +49 451 122-4650

      Telefon Festnetz: +49 451 122-4661

    Internet

    Formulare

    Information Unterhaltsverpflichtung

    Stichwörter

    Negativbescheinigung, Unterhalt, Unterhaltsvorschusskasse

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss/ Amtsvormund- und -pflegeschaften, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23566 Lübeck

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    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: beistandschaften@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Feststellung von Vaterschaften, gemeinsame Sorge, Sorgeerklärung, Unterhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss/ Amtsvormund- und -pflegeschaften, Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesenring 7

    23566 Lübeck

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Persönliche Termine sowie Beurkundungen finden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Unterhalt, Unterhaltsvorschusskasse

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Unterhalt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie in der kostenlosen Broschüre "Kindschaftsrecht" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
    Weitere Informationen zur Beistandschaft finden Sie in der kostenlosen Broschüre "Die Beistandschaft"  des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

    Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleineriehende" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de