• Alt-Mölln (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Erbvertrag Verwahrung

Erbvertrag und Testament

Informationen zum Testament und Erbvertrag.

Beschreibung

Die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist grundsätzlich insbesondere dann sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen, die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.

Allerdings kann sich auch bei geringeren Vermögenswerten zur späteren Streitvermeidung die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages anbieten.

Ein Testament kann vor einer Notarin/einem Notar errichtet werden - dann spricht man von einem "öffentlichen Testament". Oder es wird eigenhändig und handschriftlich geschrieben und unter Angabe des Datums und des Ortes eigenhändig und handschriftlich unterschrieben; dann handelt es sich um ein "eigenhändiges Testament".

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens von Todes wegen bestimmen. Ein Unterschied zum Testament ist, dass Sie im Erbvertrag gegenüber der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner eine Bindung eingehen können (so genannte vertragsgemäße Verfügungen). Hiervon können Sie sich dann grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder lösen.

Erbverträge werden häufig in nichtehelichen Lebensgemeinschaften geschlossen. Da diese Personen, anders als in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, kein gesetzliches Erbrecht haben, kann den Überlebenden auf diese Weise eine gesicherte Rechtsstellung verschafft werden.

Oft verfolgt der Erbvertrag auch den Zweck, die Vertragspartnerin/den Vertragspartner durch Erbeinsetzung zu verpflichten, die Erblasserin/den Erblasser bis zum Lebensende zu versorgen. Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein. Die Parteien können auf beiden Seiten aus mehreren Personen bestehen. Ebenfalls häufige Aspekte zum Abschluss eines Erbvertrages sind unternehmerischer Natur.

Zuständigkeit

Für ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag an einen Notar/eine Notarin.

Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Adresse

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Lorentzendamm 35

24103 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 7145

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-3870

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Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 26.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

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Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020