Tierseuchen
Bereits der bloße Verdacht bestimmter Tierseuchen ist gegenüber Amtstierärzten anzeigepflichtig.
Beschreibung
Als private(r) oder gewerbliche(r) Tierhalter/in sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Amtstierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Behörde. Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (zum Beispiel Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Quarantäne) getroffen.
Welche Krankheiten bei Tieren anzeigepflichtige Tierseuchen sind, ist in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen geregelt.
Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es weitere Tierkrankheiten, die zwar nicht staatlich bekämpft, aber deren Vorkommen amtlich erfasst werden.
Eine Auflistung der meldepflichtigen Tierkrankheiten finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Hinweise für Flensburg: Tierseuchen
Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren mit teilweise enormen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Dabei ist zu beachten, dass einige Tierseuchen auf den Menschen übertragbar sind wie Tollwut und BSE.
Zuständig für die Stadt Flensburg:
Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Telefon:
04621-961511
Veterinärdienste
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
E-Mail:
veterinaer@flensburg.de
Telefon:
0461 85-2912
Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie im Internet auf den Seiten:
• Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de
• Bundesinstitut für Risikobewertung unter www.bfr.bund.de
• Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter www.fli.bund.de
• Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ( MELUR )
Die Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung übernimmt für die Stadt Flensburg der Kreis Schleswig-Flensburg.
Bei Fragen, was zu beachten ist zur Zeit aktuell auch wegen der Vogelgrippe oder der afrikanischen Schweinepest wenden Sie sich bitte auch an den Kreis Schleswig-Flensburg. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Reisen mit Tieren
Nähere Informationen darüber, was bei Reisen mit Tieren zu beachten ist, erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de.
Wenn Sie eine Veterinärbescheinigung benötigen wenden Sie sich bitte an die Veterinärdienste der Stadt Flensburg.
Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren mit teilweise enormen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Dabei ist zu beachten, dass einige Tierseuchen auf den Menschen übertragbar sind wie Tollwut und BSE.
Zuständig für die Stadt Flensburg:
Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Telefon:
04621-961511
Veterinärdienste
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
E-Mail:
veterinaer@flensburg.de
Telefon:
0461 85-2912
Die entsprechenden Informationen hierzu finden Sie im Internet auf den Seiten:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de
Bundesinstitut für Risikobewertung unter www.bfr.bund.de
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit unter www.fli.bund.de
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ( MELUR )
Die Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung übernimmt für die Stadt Flensburg der Kreis Schleswig-Flensburg.
Bei Fragen, was zu beachten ist zur Zeit aktuell auch wegen der Vogelgrippe oder der afrikanischen Schweinepest wenden Sie sich bitte auch an den Kreis Schleswig-Flensburg. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Reisen mit Tieren
Nähere Informationen darüber, was bei Reisen mit Tieren zu beachten ist, erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de.
Wenn Sie eine Veterinärbescheinigung benötigen wenden Sie sich bitte an die Veterinärdienste der Stadt Flensburg.
Zuständigkeit
An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Für Flensburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben sind bei der Anzeige der Tierseuche beziehungsweise des Verdachts notwendig:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere.
- Besitzer der Tiere.
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tierseuchengesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von den Tierseuchenfonds gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und bei der Tierseuchenkasse die Anzahl der gehaltenen Tiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet ist und der Beitrag bezahlt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Seuchenvorsorge, Epidemievorsorge, Pandemievorsorge, Schweinegrippe, Vogelgrippe