Mobilfunkmasten

    Mobilfunkmasten

    Um eine möglichst flächendeckende (Frequenz-)Versorgung sicherzustellen, sind im ganzen Land Funknetze nach dem GSM- und UMTS-Standard vorhanden.

    Beschreibung

    Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.

    Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Schleswig-Holstein Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden.

    Zuständigkeit

    An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)