Mobilfunkmasten
Um eine möglichst flächendeckende (Frequenz-)Versorgung sicherzustellen, sind im ganzen Land Funknetze nach dem GSM- und UMTS-Standard vorhanden.
Beschreibung
Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.
Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Schleswig-Holstein Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein