Umweltverträglichkeitssiegel Verleihung

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.

    Beschreibung

    Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen beziehungsweise -anlagen oder die Intensivtierhaltung (Projekte) aber auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

    In einem UVP-Verfahren werden im Vorfeld der Entscheidung die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die dabei entstehenden Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung werden im sogenannten Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

    Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

    Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sogenanntes "Huckepack-Verfahren").

    Zuständigkeit

    An die Behörde, die auch für die Zulassung des Vorhabens (Zulassungsverfahren/"Trägerverfahren") zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Amt für Planfeststellung Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 29

    24103 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 9886209-999

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Planfeststellung@wimi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 13

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof/ZOB
      Linie:
      • Regionalbahn: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 160-1402

    Telefon Festnetz: 04531 160-1467

    Telefon Festnetz: 04531 160-1443

    E-Mail: naturschutz@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lagepläne,
    • Beschreibungen,
    • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

    Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de