Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
Beschreibung
Für eine Vielzahl von Vorhaben (Projekte, Pläne und Programme), bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen beziehungsweise -anlagen oder die Intensivtierhaltung (Projekte) aber auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
In einem UVP-Verfahren werden im Vorfeld der Entscheidung die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die dabei entstehenden Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung werden im sogenannten Umweltbericht zusammengefasst und sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient (sogenanntes "Huckepack-Verfahren").
Hinweise für Segeberg: Umweltverträglichkeitsprüfung
- Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Saatkrähen PDF-Datei: (PDF, 285 kB)
- Bewilligung einer Zuwendung für biotopgestaltende Maßnahmen aus Mitteln des Kreises Segeberg (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 583 kB)
- Genehmigung eines Feuchtgebietes (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 70 kB)
- Genehmigung zum Baumfällen (Merkblatt zum Antrag) PDF-Datei: (PDF, 82 kB)
- Knickverschiebung/Knickrodung (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 105 kB)
- Zulassung eines Bootssteges mit Liegeplätzen (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 30 kB)
- Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Saatkrähen PDF-Datei: (PDF, 285 kB)
- Bewilligung einer Zuwendung für biotopgestaltende Maßnahmen aus Mitteln des Kreises Segeberg (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 583 kB)
- Genehmigung eines Feuchtgebietes (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 70 kB)
- Genehmigung zum Baumfällen (Merkblatt zum Antrag) PDF-Datei: (PDF, 82 kB)
- Knickverschiebung/Knickrodung (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 105 kB)
- Zulassung eines Bootssteges mit Liegeplätzen (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 30 kB)
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An die Behörde, die auch für die Zulassung des Vorhabens (Zulassungsverfahren/„Trägerverfahren“) zuständig ist.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Naturschutz und Landschaftspflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: naturschutz@segeberg.de
erforderliche Unterlagen
- Lagepläne,
- Beschreibungen,
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein