Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Tierseuche, die bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten kann.
Beschreibung
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren bei Vögeln ausgelöste Infektionskrankheit, die insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Bei den Influenzaviren von Vögeln kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrigpathogenen („wenig krankmachenden“) und den hochpathogenen („stark krankmachenden“) Influenzaviren unterscheiden. Die hochpathogenen Influenzaviren (zum Beispiel H5N1) können bei Geflügel, wie Hühner oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.
Nur die Infektion mit hochpathogenen Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet. Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt u.a. zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.
Für alle HalterInnen von Geflügel im Land gilt, die allgemeinen, rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln konsequent umzusetzen - unabhängig von der Größe oder dem Zweck der Haltung. Entsprechende Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.4.2021 anzuwendenden europäischen Verordnung 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest enthalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.
Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand oder erhöhten Verlusten in der Herde ist ebenfalls vorgeschrieben. Sofern noch nicht erfolgt, sollten alle noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und/oder beim Tierseuchenfonds registriert werden.
Hinweise für Segeberg: Vogelgrippe
Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Tiergesundheit und Tierschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]
Kontakt
E-Mail: veterinaer@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9337
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 9880
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Pandemievorsorge, Geflügelpest, Epidemievorsorge, Seuchenvorsorge
Metainformation
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