Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Vogelgrippe

    Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel auftreten kann.

    Beschreibung

    Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

    Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; zum Beispiel die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel wie Strauße, Emus oder Nandus, Wachteln oder Gänse hält, hat sie in geschlossenen Ställen oder in einer vor Einträgen durch Wildvögel geschützte Voliere beziehungsweise einem geschützten Auslauf zu halten.

    Bei der Veterinärbehörde der Kreise/kreisfreien Städte kann ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gestellt werden. Die zuständige Veterinärbehörde kann den Antrag genehmigen, wenn der Geflügelbestand nicht in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt und sich nicht in unmittelbarer Nähe eines größeren Küsten- oder Binnengewässers befindet.

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
    • an das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
    • an die Veterinärämter der Kreise/kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 29-31

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 9880

    E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeslabor Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Eyth-Straße 5

    24537 Neumünster

    Kontakt

    Fax: +49 4321 904-619

    Telefon Festnetz: +49 4321 904-600

    E-Mail: info@lsh.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Antragsformulare finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Geflügel, das mit Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten werden darf, muss einmal im Monat virologisch untersucht werden.

    Die Untersuchungskosten trägt der Tierhalter oder Besitzer. Informationen zu den Kosten der Untersuchungen gibt das Landeslabor Schleswig-Holstein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Epidemievorsorge, Pandemievorsorge, Seuchenvorsorge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation