Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe

    Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Tierseuche, die bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten kann.

    Beschreibung

    Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren bei Vögeln ausgelöste Infektionskrankheit, die insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Bei den Influenzaviren von Vögeln kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrigpathogenen („wenig krankmachenden“) und den hochpathogenen („stark krankmachenden“) Influenzaviren unterscheiden. Die hochpathogenen Influenzaviren (zum Beispiel H5N1) können bei Geflügel, wie Hühner oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.

    Nur die Infektion mit hochpathogenen Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet. Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt u.a. zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

    Für alle HalterInnen von Geflügel im Land gilt, die allgemeinen, rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln konsequent umzusetzen - unabhängig von der Größe oder dem Zweck der Haltung. Entsprechende Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.4.2021 anzuwendenden europäischen Verordnung 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest enthalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.

    Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand oder erhöhten Verlusten in der Herde ist ebenfalls vorgeschrieben. Sofern noch nicht erfolgt, sollten alle noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und/oder beim Tierseuchenfonds registriert werden.

    Hinweise für Kiel: aktuelle Infos, Bürgertelefon

    Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Preetz (Kreis Plön) Anfang Januar war unter anderem eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet worden. In dieser Zone liegen auch die gesamten Kieler Stadtteile Elmschenhagen, Wellsee, Moorsee und Rönne. 

    Es gab keine Anzeichen für weitere Ausbrüche in der Schutzzone um den Betrieb und bei amtstierärztlichen Untersuchungen innerhalb der Überwachungszone wurden auch keine Anzeichen von Geflügelpest festgestellt. Daher heben der Kreis Plön und die Landeshauptstadt Kiel die Geflügelpest-Überwachungszone ab Sonnabend, 5. Februar, auf.

    Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Zone ist unter www.kiel.de/bekanntmachungen zu finden.


    Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung ist im folgenden Link einsehbar.

    Zuständigkeit

    An die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Tiergesundheit und Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 6

    24143 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten nach Vereinbarung  

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 29-31

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 9880

    E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2022

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeslabor Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Eyth-Straße 5

    24537 Neumünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 904-600

    Fax: +49 4321 904-619

    E-Mail: info@lsh.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Stichwörter

    Pandemievorsorge, Geflügelpest, Epidemievorsorge, Seuchenvorsorge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020