Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Amt Bad Oldesloe-Land - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Der Besucherparkplatz befindet sich vor dem Amtsgebäude
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Hinweise für Bad Oldesloe-Land: Grundsteuer
Die Grundsteuer ist immer zur Mitte eines Quartals fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
Bitte beachten Sie bei Eigentümerwechseln, dass die Grundsteuer gem. Grundsteuergesetz eine Jahressteuer ist und von demjenigen für das komplette Kalenderjahr zu zahlen ist, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Objektes war. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer privatrechtlichen Einigung.
Die Grundsteuer ist immer zur Mitte eines Quartals fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
Bitte beachten Sie bei Eigentümerwechseln, dass die Grundsteuer gem. Grundsteuergesetz eine Jahressteuer ist und von demjenigen für das komplette Kalenderjahr zu zahlen ist, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Objektes war. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer privatrechtlichen Einigung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein