Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Sachgebietsleitung)
Frau Kirstin Janiak
Herr Kevin Kühl
Frau Nicole Pomplun
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Festsetzung Grundabgaben und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024
Grundabgaben Mitteilung Eigentumswechsel
Stichwörter
Grundbesitzabgaben, Haushaltsangelegenheiten, Steuern, Versicherungsangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein