Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Amt Boostedt-Rickling

    Adresse

    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Dorfstraße 34

    24635 Rickling

    Außenstelle der Amtsverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 14.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 14.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4393 9976-0

    Telefon Festnetz: 04328 179-0

    Fax: +49 4393 9976-50

    E-Mail: info@amt-boostedt-rickling.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Girocard, Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22

    BIC: NOLADEF1SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Amt Boostedt-Rickling

    Empfänger: Amt Boostedt-Rickling

    IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80

    BIC: GENODEF1NSH

    Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020