Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Hinweise für Itzstedt: Spezielle Hinweise für Amt Itzstedt
Ansprechpartner:
Für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering, Nahe:
Frau L. Richter, Tel: 04535/509-231, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinden Seth und Sülfeld:
Frau V. Hansen, Tel: 04535/509-232, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinde Tangstedt:
Frau I. Schekat, Tel: 04535/509-230, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
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Für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering, Nahe:
Frau L. Richter, Tel: 04535/509-231, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinden Seth und Sülfeld:
Frau V. Hansen, Tel: 04535/509-232, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinde Tangstedt:
Frau I. Schekat, Tel: 04535/509-230, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB II: Finanzen - Steuern und Gebühren
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .
Kontakt
Kontaktperson
Frau V. Hansen
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E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Fax: 04535 509-2232
Telefon Festnetz: 04535 509-232
Frau L. Richter
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Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509-2231
E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509-231
Frau I. Schekat
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein