Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Hinweise für Itzstedt: Grundsteuer
Ansprechpartner:
Für die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Oering, Nahe:
Frau L. Richter, Tel: 04535/509-231, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinden Seth und Sülfeld:
Frau V. Hansen, Tel: 04535/509-232, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Für die Gemeinde Tangstedt:
Frau I. Schekat, Tel: 04535/509-230, E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB II: Finanzen - Steuern und Gebühren
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung nach Terminabsprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Zu den oben genannten Öffnungszeiten können nach vorheriger Terminabsprache sowohl in Tangstedt, als auch in Itzstedt, Termine für ALLE GEMEINDEN (online) vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau V. Hansen
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-232
Fax: 04535 509-2232
E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Frau L. Richter
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509-2231
Telefon Festnetz: 04535 509-231
E-Mail: steuern@amt-itzstedt.de
Frau I. Schekat
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein