Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Koogstraße 61-63

    25541 Brunsbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 16.30 Uhr und Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Brunsbüttel

    Empfänger: Stadtkasse Brunsbüttel

    IBAN: DE13 2225 0020 0053 0008 43

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English