Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2351

    Fax: +49 4321 942-2388

    E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Arbeitsgruppenleitung Grundstücksabgaben

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2212

    Internet

    Stichwörter

    Abfallentsorgungsgebühren, An- und Abmeldung Hundesteuer, Hundesteuer, Niederschlagswassergebühren, Schmutzwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2388

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2351

    E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de