Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Haushalt und Steuerung; Grundsteuer und Grundstücksverbundene Abgaben / Straßenreinigungsgebühr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mengstraße 16

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
      Anzahl: 347  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Breite Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: steuern@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Eigentümerwechsel
    SEPA-Basislastschriftmandat für Forderungen der Hansestadt Lübeck

    Weitere Informationen

    Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt: https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index?term=SEPA

    Stichwörter

    Abgaben, Einzug Gebühren, Einzugsermächtigung, Einzugsermächtigung Steuern, Einzugsermächtigungen, Gebühr für Straßenreinigung, Gebühren, Geld für Straßenreinigung, Grundbesitzsteuer, Grundsteuer, Grundsteuerwertbescheid, Lastschriftmandat, SEPA, Steuer für Grundbesitz, Steuern, Straßenreinigungsgebühr, Straßenreinigungsgebühren

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Hinweise für Lübeck: Grundsteuer

    FAQ-Infoblatt zum Thema Grundsteuerreform:
    Link

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English