Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Haushalt und Steuerung; Grundsteuer und Grundstücksverbundene Abgaben / Straßenreinigungsgebühr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mengstraße 16

    23552 Lübeck

    Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
    Anzahl: 347
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Breite Straße

    Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: steuern@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt: https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index?term=SEPA

    Stichwörter

    Abgaben, Einzug Gebühren, Einzugsermächtigung, Einzugsermächtigung Steuern, Einzugsermächtigungen, Gebühr für Straßenreinigung, Gebühren, Geld für Straßenreinigung, Grundbesitzsteuer, Grundsteuer, Grundsteuerwertbescheid, Lastschriftmandat, SEPA, Steuer für Grundbesitz, Steuern, Straßenreinigungsgebühr, Straßenreinigungsgebühren

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Hinweise für Lübeck: Grundsteuer

    Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 finden Sie hier .

    Weitere Informationen zur Grundsteuerreform 2025 finden Sie hier .
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)