Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Haushalt und Steuerung; Grundsteuer und Grundstücksverbundene Abgaben / Straßenreinigungsgebühr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl: 347 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Breite Straße
Linie:- Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: steuern@luebeck.de
Internet
Formulare
Eigentümerwechsel
SEPA-Basislastschriftmandat für Forderungen der Hansestadt Lübeck
Weitere Informationen
Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt: https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index?term=SEPA
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Hinweise für Lübeck: Grundsteuer
FAQ-Infoblatt zum Thema Grundsteuerreform:
Link
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein