• Bäk (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen Genehmigung

Umfragen an Schulen

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung.

Beschreibung

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.

Zuständigkeit

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).

Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Adresse

Hausanschrift

Brunswiker Straße 16-22

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

Internet

Stichwörter

Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Eine Beschreibung des Projekts (unter anderem Konzeption, Benennung der/des verantwortlichen Projektleiterin/Projektleiters, Benennung der eventuell beteiligten Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens)
  • Die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Anschreiben an die Teilnehmer/innen, gegebenenfalls Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler/innen. Aus den Erhebungsunterlagen müssen deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch die/den Antragsteller/in vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
  • Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens.
  • Eine Übersicht der Schulen/Klassen, an/in denen das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Formulare

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Fristen

Der Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020