Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit

    Die Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit erfolgt in Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern, der Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern.

    Beschreibung

    Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.

    Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Präventionskräften der Polizei, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.

    Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.

    Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bei Fragen zur Straßenverkehrsordnung sowie bei Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit,
    • an die Landespolizei Schleswig-Holstein im Falle der Verkehrserziehung und -aufklärung (Verkehrsprävention),
    • an die Landesverkehrswacht / Landesfachberaterinnen und -berater für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen, wenn es um Schulen geht,
    • an die Unfallkasse Nord (UK Nord) im Falle der Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnhof in Barmstedt

    Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt


    Barmstedt, Chemnitzstraße

    Bus: Buslinien 294 oder 6541


    Barmstedt, Markt

    Bus: Buslinien 42, 43, 44

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2010 (von: Timo Herrmann)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Clasen, Carina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25337 Elmshorn

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Hauptgebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Straße 11

    Bus: 6502

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2010 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 13.10.2023 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Runderlass „Verkehrserziehung und Schulwegsicherung“ des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK -  vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
    • Runderlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des "SchulwegPlaners".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)