Schulwegsicherheit Gewährleistung
Die Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit erfolgt in Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern, der Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern.
Beschreibung
Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.
Anhand von Schulwegplänen sind Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die unter Umständen Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, zu erkennen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Präventionskräften der Polizei, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.
Der Landesfachberater für Verkehrserziehung unterstützt die Oberste Schulaufsichtsbehörde in allen Fragen der schulischen Verkehrserziehung (einschließlich der Schulwegsicherheit) und koordiniert die Arbeit der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Verkehrserziehung. In den Kreisen und kreisfreien Städten werden von den Schulämtern jeweils eine Kreisfachberaterin oder ein Kreisfachberater berufen. Die von den Schulleitungen zu benennenden Beauftragten sind an der jeweiligen Schule für die Koordination der Verkehrserziehung zuständig und beraten die Schulleitung, Konferenzen, Lehrkräfte und Eltern in allen Angelegenheiten der Verkehrserziehung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bei Fragen zur Straßenverkehrsordnung sowie bei Anordnungen und Prüfung der Schulwegsicherheit,
- an die Landespolizei Schleswig-Holstein im Falle der Verkehrserziehung und -aufklärung (Verkehrsprävention),
- an die Landesverkehrswacht / Landesfachberaterinnen und -berater für Verkehrserziehung, die Kreisfachberaterinnen und -berater sowie die Beauftragten an den Schulen, wenn es um Schulen geht,
- an die Unfallkasse Nord (UK Nord) im Falle der Unfallprävention und gesetzlicher Unfallversicherung im öffentlichen Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Gebühren: ja
Bushaltestelle Bismarckstraße
Bus: Linie 6663
Bus: Linie 594
Bus: Linie 285
Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Bus: Linie 185
Bus: Linie 6663
Bus: Linie 285
Bus: Linie 594
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2700
Telefon Festnetz: 04101 211-2701
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Telefon Festnetz: 04101 211-2703
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Telefon Festnetz: 04101 211-2706
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Telefon Festnetz: 04101 211-2708
Telefon Festnetz: 04101 211-2709
Telefon Festnetz: 04101 211-2710
Telefon Festnetz: 04101 211-2711
Telefon Festnetz: 04101 211-2712
Fax: 04101 211-2799
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz vor dem Hauptgebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Straße 11
Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Runderlass „Verkehrserziehung und Schulwegsicherung“ des Bildungsministeriums vom 12. September 2002 (inkl. Empfehlung zur Verkehrserziehung in der Schule; Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK - vom 07.07.1972 i.d.F. vom 17.06.1994)
- Runderlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 08.03.2005
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des "SchulwegPlaners".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein