Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.
Beschreibung
Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind
- die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen,
- die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
- die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich "Schwänzen" - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
Als Maßnahme zur Durchsetzung des Schulbesuchs können Schüler/innen, die ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teilnehmen, nach § 28 Schulgesetz der Schule zugeführt werden. Die allgemeinen Vorschriften über den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Daneben sind Sanktionen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht möglich, zum Beispiel Verhängung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Zuständigkeit
- An die Schule. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, auf schulabsentes Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
- An den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt, mit denen die Schulen im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig sind.
Ansprechpartner
Stadt Schwentinental - Amt I Zentrale Dienste, Digitalisierung und Kultur
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
Linie:- Bus: Linien 300, 303
- Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
Linie:- Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
- Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
Linie:- Bus: Linien 302, 303, 310, 315
- Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Linie:- Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maraike Grusser
Herr Dirk Kemper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-237
Frau Birgit Pöpelt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811-202
Frau Lisa Rebehn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-214
Frau Giuliana Runge
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-251
Frau Astrid Wolter
Frau Janine Duggen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307811 241
Frau Nicole Engel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811264
Herr Jan Evers (Amtsleiter I Zentrale Dienste, Digitalisierung und Kultur)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811235
Frau Gesa Winnemuth
Internet
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Unterrichtsverweigerung, Schulangst, Unterrichtsverdrossenheit, Unterrichtsmüdigkeit, Schulphobie, Unterrichtsabbruch