Ausnahmen von der Schulpflicht Zulassung

    Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen

    Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

    Beschreibung

    Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
    Aufgrund des Schulverhältnisses sind

    • die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen,
    • die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
    • die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten.

    Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
    Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich „Schwänzen“ - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
    Als Maßnahme zur Durchsetzung  des Schulbesuchs können Schüler/innen, die ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teilnehmen, nach § 28 Schulgesetz der Schule zugeführt werden. Die allgemeinen Vorschriften über den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Daneben sind Sanktionen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht möglich, zum Beispiel Verhängung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Pinneberg: schulpflicht

    Fachdienst Jugend und Bildung: Frau Kugler, Telefon: 04121/4502-3323

    Fachdienst Jugend und Bildung: Frau Kugler, Telefon: 04121/4502-3323

    Zuständigkeit

    • An die Schule. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, auf schulabsentes Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
    • An den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt, mit denen die Schulen im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten.
    • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig sind.

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Str.

    Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    Fax: +49 4121 4502-0

    E-Mail: S.fd31@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2010 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 19.07.2023 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Unterrichtsmüdigkeit, Unterrichtsabbruch, Unterrichtsverweigerung, Schulphobie, Schulangst, Unterrichtsverdrossenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)