Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.
Beschreibung
Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind
- die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen,
- die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
- die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich „Schwänzen“ - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
Als Maßnahme zur Durchsetzung des Schulbesuchs können Schüler/innen, die ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teilnehmen, nach § 28 Schulgesetz der Schule zugeführt werden. Die allgemeinen Vorschriften über den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Daneben sind Sanktionen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht möglich, zum Beispiel Verhängung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Zuständigkeit
- An die Schule. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, auf schulabsentes Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
- An den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt, mit denen die Schulen im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig sind.
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 122 - Sozialpädagogische Hilfen / Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0481 97-0
Fax: 0481 97-1499
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Unterrichtsmüdigkeit, Unterrichtsabbruch, Unterrichtsverweigerung, Schulphobie, Schulangst, Unterrichtsverdrossenheit