Ferien Festsetzung
Die Schulferein an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen 75 Werktage im Schuljahr.
Beschreibung
Für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen die Ferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr. Als Werktage zählen hierbei die Tage von Montag bis Samstag. Feiertage werden nicht mitgezählt.
Die Sommerferientermine werden in allen Bundesländern auf der Basis der von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) getroffenen Rahmenvorgaben festgelegt.
Die aktuellen Ferientermine für Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
zuständige Stelle
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Schulen und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Glinde, Markt
Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Stichwörter
Archiv, Betreute Grundschulzeiten, Kultur, Offene Ganztagsschule, Stadtbücherei, Theater, Veranstaltungen, Volkshochschule
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24)
Hinweise (Besonderheiten)
Die festgelegten Schulferien gelten auch für die "Schulen des zweiten Bildungsweges", zum Beispiel Abendgymnasium.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein