Ferien Festsetzung
Die Schulferein an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen 75 Werktage im Schuljahr.
Beschreibung
Für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen die Ferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr. Als Werktage zählen hierbei die Tage von Montag bis Samstag. Feiertage werden nicht mitgezählt.
Die Sommerferientermine werden in allen Bundesländern auf der Basis der von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) getroffenen Rahmenvorgaben festgelegt.
Die aktuellen Ferientermine für Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
zuständige Stelle
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Boostedt-Rickling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Rechnung, Dauerauftrag
Bankverbindung
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22
BIC: NOLADEF1SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80
BIC: GENODEF1NSH
Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24)
Hinweise (Besonderheiten)
Die festgelegten Schulferien gelten auch für die "Schulen des zweiten Bildungsweges", zum Beispiel Abendgymnasium.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein