Ferien Festsetzung
Die Schulferein an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen 75 Werktage im Schuljahr.
Beschreibung
Für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen die Ferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr. Als Werktage zählen hierbei die Tage von Montag bis Samstag. Feiertage werden nicht mitgezählt.
Die Sommerferientermine werden in allen Bundesländern auf der Basis der von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) getroffenen Rahmenvorgaben festgelegt.
Die aktuellen Ferientermine für Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
zuständige Stelle
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Mittleres Nordfriesland - Finanzen und Organisation
Adresse
Hausanschrift
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Gebühren können bar oder EC-Karte gezahlt werden. Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie beim Hintereingang. In Bredstedt befinden sich zwei Fotogeschäfte. Auf dem Parkplatz des Amtes stehen E-Ladestationen für Autos, die Ladekarte kann man während der Öffnungszeiten im Bürgerservice ausleihen. Näheres vor Ort.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ostseite des Amtsgebäudes
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4671 9192-46
Fax: +49 4671 9192-93
E-Mail: schulabteilung.zufish@amnf.de
Internet
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24)
Hinweise (Besonderheiten)
Die festgelegten Schulferien gelten auch für die "Schulen des zweiten Bildungsweges", zum Beispiel Abendgymnasium.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein