Ferien Festsetzung
Die Schulferein an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen 75 Werktage im Schuljahr.
Beschreibung
Für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen betragen die Ferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr. Als Werktage zählen hierbei die Tage von Montag bis Samstag. Feiertage werden nicht mitgezählt.
Die Sommerferientermine werden in allen Bundesländern auf der Basis der von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) getroffenen Rahmenvorgaben festgelegt.
Die aktuellen Ferientermine für Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
zuständige Stelle
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Schule, Kita ÖPNV
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich 14:30 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04155 8009-216
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009-237
E-Mail: n.froemter@amt-buechen.de
E-Mail: k.giele@amt-buechen.de
Kontaktperson
Frau Frömter
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Fax: 04155 8009999
Telefon Festnetz: 04155 8009216
E-Mail: N.Froemter@amt-buechen.de
Frau Giele
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009283
Fax: 04155 8009999
E-Mail: k.giele@amt-buechen.de
Internet
Stichwörter
Kita, ÖPNV, Schule
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 (Ferienverordnung 2017/18 bis 2023/24)
Hinweise (Besonderheiten)
Die festgelegten Schulferien gelten auch für die "Schulen des zweiten Bildungsweges", zum Beispiel Abendgymnasium.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein