Musikschule
Musikschulen vermitteln musikalische Bildung, z. B. durch Instrumental- oder Gesangsunterricht.
Aufgaben der Musikschulen; Link zum LandesverbandBeschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Zuständigkeit
An die regionalen Musikschulen beziehungsweise Kreismusikschulen.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 1.3 Schule, Jugend, Kultur, Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag                        08:30 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                 14:00 - 17:00 Uhr Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851210
E-Mail: info@gemeinde-sylt.de
Kosten
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schulart