Musikschule
Musikschulen vermitteln musikalische Bildung, z. B. durch Instrumental- oder Gesangsunterricht.
Aufgaben der Musikschulen; Link zum LandesverbandBeschreibung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Zuständigkeit
An die regionalen Musikschulen beziehungsweise Kreismusikschulen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Kultur und Weiterbildung, Abteilung Musikschule
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten der Verwaltung: Mo, Di 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Do 9:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen In den Schulferien gelten eingeschränkte Geschäftszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-5261
Telefon Festnetz: +49 431 901-5262
Telefon Festnetz: +49 431 901-5263
Fax: +49 431 901-745263
E-Mail: info@musikschule-kiel.de
Kosten
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schulart