Kind an einem Gymnasium anmelden
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule ein Gymnasium besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an diesem Gymnasium anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird ein Gymnasium von der 5. Klasse bis zur 12./13. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Je nach Gymnasium wird die Schule in 8 oder 9 Jahren absolviert, dies nennt sich auch G8 oder G9. Dadurch variiert die Länge des Schulbesuches zwischen 12 oder 13 Jahren. Wichtig ist, dass sowohl der vermittelte Lerninhalt, als auch der Schulabschluss der Gleiche ist.
Mit Abschluss des Gymnasiums nach der 12. oder 13. Klasse erhält Ihr Kind die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Die meisten Gymnasien bieten das Abitur in 13 Jahren an.
Hinweise für Neumünster: Gymnasium
- Sie möchten eine Schule in Ihrer Nähe finden? Eine interaktive Karte zeigt alle Schulen in der Stadt Neumünster, farblich markiert nach Schulart. Per Klick auf den Pin erhalten Sie weitere Infos zur jeweiligen Schule.
Gehen Sie dazu einfach auf die Seite "Schulen in NMS".
Zuständigkeit
Regionales Gymnasium
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Holstenschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4321 9424159
Telefon Festnetz: +49 4321 9424160
Kontaktperson
Herr Dr. Pay Ove Dr. Dierks (Schulleitung)
Internet
Immanuel-Kant-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4321 9424209
Telefon Festnetz: +49 4321 9424210
Kontaktperson
Herr Timo Hepp (Schulleitung)
Internet
Klaus-Groth-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4321 942-4259
Telefon Festnetz: +49 4321 942-4260
Kontaktperson
Herr Jörg Jesper (Schulleitung)
Internet
Alexander-von-Humboldt-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424110
Fax: +49 4321 9424109
E-Mail: Alexander-von-Humboldt-Schule.Neumuenster@schule.landsh.de
Kontaktperson
Herr Philipp Kraft (Schulleitung auf Probe)
Internet
Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster in Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 9424410
Fax: +49 4321 280395
E-Mail: Gemeinschaftsschule-Brachenfeld.Neumuenster@schule.landsh.de
Kontaktperson
Herr Thore Schwilp (Schulleitung)
Internet
Gemeinschaftsschule Faldera, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4321 9424509
Telefon Festnetz: +49 4321 9424510
E-Mail: Gemeinschaftsschule-Faldera.neumuenster@schule.landsh.de
Kontaktperson
Herr Norbert Freund (Schulleitung)
Internet
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0431 988-2528
Telefon Festnetz: 0431 988-2302
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einem Gymnasium in Ihrer Nähe an.
- Das Gymnasium prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von dem Gymnasium.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gymnasien in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024
Stichwörter
Aufnahmeverfahren, G9, Hochschulreife, Schulart, Fachabi, Fachhochschulreife, 5 Klasse, Einschreibung, Eintragung, 13 Klasse, Abitur, Registrierung, Eintritt, G8, Abi, Schule, Sekundarstufe II, 12 Klasse, Anmeldung, Sekundarbereich II, Fachabitur, Aufnahme, Weiterführende Schule, Oberstufe