Kind an einem Gymnasium anmelden
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule ein Gymnasium besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an diesem Gymnasium anmelden.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird ein Gymnasium von der 5. Klasse bis zur 12./13. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Je nach Gymnasium wird die Schule in 8 oder 9 Jahren absolviert, dies nennt sich auch G8 oder G9. Dadurch variiert die Länge des Schulbesuches zwischen 12 oder 13 Jahren. Wichtig ist, dass sowohl der vermittelte Lerninhalt, als auch der Schulabschluss der Gleiche ist.
Mit Abschluss des Gymnasiums nach der 12. oder 13. Klasse erhält Ihr Kind die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Die meisten Gymnasien bieten das Abitur in 13 Jahren an.
Hinweise für Lübeck: Gymnasium
Zuständigkeit
Regionales Gymnasium
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium, UNESCO-Projektschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Korkmaz (Schulleitung)
Internet
Ernestinenschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 451 12285190
Telefon Festnetz: +49 451 12285100
Kontaktperson
Frau Grit Sabelus (Schulleitung)
Internet
Katharineum zu Lübeck - Städtisches Gymnasium mit altsprachlichem Zweig
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Philippi (Schulleitung)
Internet
Oberschule zum Dom
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 451 12285590
Telefon Festnetz: 0451 12285500
Kontaktperson
Herr Lukas Kuczewski (Schulleitung)
Internet
Geschwister-Prenski-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Hansestadt Lübeck in Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 12284800
Fax: +49 451 12284890
Kontaktperson
Herr Kai Kuchenbecker (Schulleitung)
Internet
Weitere Informationen
Entstanden aus der IGS Geschw.-Prenski-Schule (0707100)
Baltic-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Hansestadt Lübeck in Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 12283211(Gemeinschaftsschule)
Fax: +49 451 12283390(Grundschule)
Fax: +49 451 12283290(Gemeinschaftsschule)
Telefon Festnetz: +49 451 12283311(Grundschule)
Kontaktperson
Herr Maik Abshagen (Schulleitung)
Frau Britta Zink
Internet
Weitere Informationen
entstanden aus der 0707101 Baltic-Gesamtschule (0707101) und der GHS Otto-Passarge-Schule (0702124)
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0431 988-2528
Telefon Festnetz: 0431 988-2302
Johanneum zu Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Dr. Janneck (Schulleitung)
Internet
Trave-Gymnasium
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 12285800
Fax: +49 451 12285890
Kontaktperson
Herr Thomas Bleiß (Schulleitung(komm.))
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einem Gymnasium in Ihrer Nähe an.
- Das Gymnasium prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Fristen
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von dem Gymnasium.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gymnasien in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 10.06.2024
Stichwörter
Aufnahmeverfahren, G9, Hochschulreife, Schulart, Fachabi, Fachhochschulreife, 5 Klasse, Einschreibung, Eintragung, 13 Klasse, Abitur, Registrierung, Eintritt, G8, Abi, Schule, Sekundarstufe II, 12 Klasse, Anmeldung, Sekundarbereich II, Fachabitur, Aufnahme, Weiterführende Schule, Oberstufe