Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 681
- Bus: 726
- Bus: 676
- Bus: 680
- Bus: 774
- Bus: 678
- Bus: 772
- Bus: 725
- Bus: 771
- Bus: 677
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Kropp
Empfänger: Gemeindekasse Kropp
IBAN: DE32 2175 0000 0040 0119 51
BIC: NOLADE21NOS
Bankinstitut: Nord-Ostesee-Sparkasse
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Bernd Hildebrandt
Telefon Festnetz: +49 4621 87567
Rechtsgrundlage(n)
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Hinweise für Kropp-Stapelholm: Schülerbeförderung: Fahrtkosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schülerbeförderungskosten, Monatskarte, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte