Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Bernd Hildebrandt
Telefon Festnetz: +49 4621 87567
Amt Haddeby - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busdorf, Schulstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Busdorf: Informationen zur Schülerbeförderung 2024/2025 über das Online.Antragsverfahen OLAV
Busdorf: Digitaler Flyer OLAV
Fahrdorf: Anmeldung zur Schülerbeförderung für die Grundschule Haddeby am Standort Fahrdorf
Busdorf: Eleternbrief 2024/2025 Schulstandort Busdorf
Fahrdorf: Elternbrief 2024/2025 - Schulstandort Fahrdorf
Rechtsgrundlage(n)
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schülerbeförderungskosten, Monatskarte, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte