Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

    Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

    Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

    Ansprechpartner

    Amt für Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Lütjenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Neverstorfer Straße 7

    24321 Lütjenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Gildenplatz ZOB

    Bus: Autokraft - Linie 4310 (Kiel-Puttgarden)

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. Di. Do. Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4381 9006-0

    Fax: +49 4381 9006-30

    E-Mail: verwaltung@amt-luetjenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Cornelia Naujoks)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Monatskarte, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte, Schülerbeförderungskosten, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)