Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Ansprechpartner
Fachdienst Regionale Planung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)
Fax: +49 4521 788-96385
E-Mail: regionale.planung@kreis-oh.de
Kontaktperson
Frau Westphal
Hausanschrift
Fax: +49 4521 788-96278
Telefon Festnetz: +49 4521 788-278(08.00 - 12.00 Uhr)
E-Mail: d.westphal@kreis-oh.de
Herr Klose
Fachdienst Bildung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Rathauses Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 793-250
E-Mail: schulekultur@eutin.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Fahrkartenanspruch, Fahrkarten, Fahrtkosten, Monatskarte, Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte